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   KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71   

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https://dejure.org/1971,1642
KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71 (https://dejure.org/1971,1642)
KG, Entscheidung vom 29.04.1971 - 12 U 80/71 (https://dejure.org/1971,1642)
KG, Entscheidung vom 29. April 1971 - 12 U 80/71 (https://dejure.org/1971,1642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1808
  • NJW 1971, 2311 (Ls.)
  • NJW 1972, 497 (Ls.)
  • MDR 1971, 757
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    In Verbindung mit der Anerkennung solcher Zuwendungen auf den Todesfall durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden (hier eines Vertrages zugunsten Dritter) ist im rechtswissenschaftlichen Schrifttum die Frage erörtert worden, ob nicht aus spezifisch erbrechtlichen Gesichtspunkten (etwa der Sicherung der Nachlaßgläubiger oder der Pflichtteilsberechtigten) diese Zuwendungen zwar nicht in der Rechtsform, wohl aber in anderen Beziehungen erbrechtlichen Normen unterstellt werden müssen (vgl. etwa einerseits Heinrich Lange, Erbrecht § 31 IV 3; Harder, Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall, 1968, 164; Finger JuS 1969, 309; NJW 1972, 497; Zehner AcP 153, 424; Hoffmann AcP 158, 178; andererseits Brox, Erbrecht 4. Aufl. Nr. 743).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331

    Die Rechtsprechung stellt es vielmehr auf ein zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten wirksam zustandegekommenes Valutaverhältnis ab (BGHZ 41, 95, 97; BGH LM BGB § 331 Nr. 2; RGZ 128, 189; KG NJW 1971, 1808).
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Durch die Eröffnung der Sparkonten bei der Kreissparkasse Passau-Wegscheid am 20. und 24.1.1972 über jeweils 30.000 DM für jedes Kind ist - nach allgemeinen, sich aus der Natur des Sparvertrags als uneigentlichen Verwahrungsvertrags (gemäß § 700 in Verb. mit §§ 607 ff. BGB; Palandt, Anm. 1, 3 zu § 700 BGB; Einf. Anm. 3 o vor § 607 BGB) ergebenden Rechtsgrundsätzen - zunächst der einzahlende Vater Gläubiger der ... geworden; daß die Konten auf die Namen der Kinder eröffnet worden sind, hat daran nichts geändert (BGHZ 21, 148/150; 28, 368/369; 46, 198/202; BGH WM 1965, 897; OLG Köln MDR 1947, 197; KG MDR 1956, 105; vgl. BGHZ 41, 95/96; KG NJW 1971, 1808 mit Anm. von Walter NJW 1971, 2311).
  • OLG Braunschweig, 24.01.2006 - 8 U 205/05
    Hierfür entscheidend ist, dass der Schenkende zu Lebzeiten alles zur Verwirklichung der Zuwendung Erforderliche getan hat und daran bis zu seinem Tode gebunden ist (KG NJW 1971, 1808).
  • AG Westerstede, 19.02.1997 - 1626-8-11 F 482/96

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in Unterhaltsansprüchen (hier: rückständiger

    Entsprechend der Regelung des § 366 II BGB ist daher die Zahlung zuerst auf die nicht titulierte, weil weniger sichere Forderung, anzurechnen (vgl. BGH WM 83, 1337; OLG Hamburg MDR 71, 757).
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